
Baumersroda von Helldorff Ferdinand Heinrich Heinrich Ferdinand Carl Heinrich Heinrich Otto Familiengrabstätte Feuerwehrverein Krieger- und Landwehrverein Die beiden Weltkriege Schloss Wasserturm Park Friedhof Betriebe im Ort Land und Leute Internetseiten Das Buch

Das Geschlecht von Helldorff Bereits in mehr oder weniger seriösen Quellen werden die von Helldorff erwähnt und das Geschlecht kann bis bis in das Mittelalter zurückverfolgt werden. 1931 wird das Buch "Das Geschlecht von Helldorff" von Dr. Ernst Devrient durch Dr. jur. Karl-Roderich von Helldorff auf Sankt Ulrich im Namen des Geschlechtsverbandes herausgegeben. 1147 wird erstmals ein Ulrich (Adelreich) von Helldorf genannt, aber erst ab dem Jahre 1410 lässt sich die Linie der Helldorfs fast lückenlos belegen. 1730 erwarb der Kammerherr und Viceoberhofrichter in Leipzig Wolf Heinrich von Helldorf von der Familie von Breitenbauch das Rittergut Größt. Sein Nachfolger, Johann Heinrich von Helldorf, Domherr des Hochstiftes Merseburg, kurfürstlich sächsischer Kammerherr, kaufte im April 1770 von Friedrich Wilhelm von Witzleben das Rittergut und das Wasserschloss Sankt Ulrich, sowie die Güter Stöbnitz und Mücheln, welche die Familie bis zur Enteignung 1945 in Besitz hatten. Sein Sohn Ferdinand Heinrich von Helldorf, kurfürstlich sächsischer Stiftshauptmann, erwarb 1793 von den Brühlschen Erben Gut und Schloss Bedra. Heinrich Ferdinand von Helldorff, Sohn des Ferdinand Heinrich von Helldorff, tritt nach dem Ableben seines Vaters dessen Erbe auf Bedra an und erwirbt 1828 von Wilhelm Friedrich August von Jagow das Rittergut Baumersroda . Otto Heinrich von Helldorff wird 1873 Herr auf Bedra und Carl Heinrich Wolf von Helldorff Herr auf Baumersroda. Heinrich Otto von Helldorff tritt 1895 das Erbe auf Baumersroda an und wird nach dem Ableben von Otto Heinrich von Helldorff 1908 auch noch Herr auf Bedra. Mit dem Tod von Heinrich Otto von Helldorff führen dessen Ehefrau Elisabeth und Sohn Cristoph Heinrich das Gut Baumersroda und Sohn Hans Peter Kurt wird Herr auf Bedra. Beide Güter verbleiben bis 1945 im Familienbesitz. |

Print